In der Smile Hair Clinic hat die Patientensicherheit höchste Priorität. Unsere Sterilisations- und Hygieneprozesse entsprechen den internationalen Gesundheitsstandards, wie beispielsweise den DAS-Richtlinien des Gesundheitsministeriums, den Sterilisationsrichtlinien der WHO und den AAMI ST79-Richtlinien für Dampfsterilisation und Sterilgutaufbereitung. Um das Infektionsrisiko zu minimieren und eine sichere Behandlungsumgebung zu gewährleisten, setzen wir folgende wichtige Sterilisationskontrollverfahren um:
Tägliche Sterilisationskontrolltests
Vakuumdichtigkeitsprüfung
Diese Prüfung wird täglich durchgeführt, um die Luftdichtheit und Vakuumkapazität unserer Sterilisationsgeräte zu überprüfen. Sie gewährleistet die Zuverlässigkeit und Effektivität der Geräte. Die aktuellsten Testergebnisse bestätigen, dass alle Geräte den Sterilisationsprozess erfolgreich durchlaufen haben.
Bowie-Dick-Test
Dieser täglich durchgeführte Test überprüft die ordnungsgemäße Funktion der Dampfsterilisatoren (Autoklaven). Er prüft, ob der Dampf alle Oberflächen gleichmäßig durchdringt. Die Ergebnisse bestätigen stets die effektive Funktion unserer Geräte.
Ultraschallreinigungstest
Dieser Test stellt sicher, dass unsere Ultraschallreiniger mikroskopisch kleine organische Rückstände von den Instrumenten effektiv entfernen. Er wird täglich durchgeführt und gewährleistet so unsere hohen Hygienestandards.
Biologischer Indikatortest (alle 15 Tage)
Dieser Test dient der Überprüfung der Wirksamkeit der Sterilisationsverfahren gegen Bakterien und andere Mikroorganismen. Die letzten Testergebnisse zeigten kein mikrobielles Wachstum und bestätigen somit die vollständige Sicherheit und Wirksamkeit unserer Sterilisationsprotokolle.
Zusätzliche Hygienemaßnahmen
Trennung von sterilen und gebrauchten Instrumenten
Gebrauchte (kontaminierte) Instrumente werden in speziellen, versiegelten Behältern aufbewahrt, um den Kontakt mit sterilen Instrumenten zu verhindern.
Sterilisationskennzeichnungssystem
Alle sterilisierten Instrumente werden mit der Autoklavennummer, dem Namen der sterilisierenden Person, dem Sterilisationsdatum und dem Verfallsdatum gekennzeichnet. Diese Informationen werden auch in der jeweiligen Patientenakte dokumentiert, um bei Bedarf eine detaillierte Nachverfolgung zu ermöglichen.
Diese Protokolle basieren auf den DAS-Richtlinien des Gesundheitsministeriums, den Sterilisationsrichtlinien der WHO und den AAMI ST79-Richtlinien für Dampfsterilisation und Sterilgutaufbereitung.